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KP offiziell verboten
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Gebäude der kommunistischen "Sozialistischen Volkszeitung" wurden polizeilich geschlossen |
Karlsruhe, 17. August 1956. (rst) In der Bundesrepublik gibt es keine kommunistische Partei mehr. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden: Die KP ist verfassungswidrig und wird verboten. Nach dem Urteil muß die KP aufgelöst werden. Das Vermögen der Partei wird zugunsten der Bundesrepublik für gemeinnützige Zwecke eingezogen. Auch Ersatzorganisationen für die KP dürfen nicht mehr gebildet werden.
Das Urteil erging knapp sechs Jahre nach dem entsprechenden Antrag der Bundesregierung. Schon kurz nach Bekanntwerden des Urteils wurden in ganz Westdeutschland die Parteizentrale, die Geschäftsstellen und die Druckhäuser kommunistischer Zeitungen von der Polizei besetzt und durchsucht. Da die Kommunisten auf das Urteil vorbereitet waren, wird aber nicht damit gerechnet, daß von den Ordnungskräften Funktionäre oder Propagandamaterial vorgefunden wird.
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Die Tür zur Redaktion der kommunistischen Tageszeitung "Volksstimme" wird versiegelt |
In Nordrhein-Westfalen sind 120 Geschäftsstellen der Partei betroffen. Dort verliert die Partei nach Artikel 43 des Kommunal-Wahlgesetzes nun sämtliche Mandate. Betroffen sind insgesamt 312 kommunistische Vertreter und zwar 73 in den kreisfreien Städten, 194 in den kreisangehörigen Gemeinden, 19 in den Kreistagen und 28 in den Amtsvertretungen. Am stärksten sind die Kommunisten derzeit noch in ihren einstigen Hochburgen Solingen und Remscheid vertreten, in denen sie nach dem ersten Weltkrieg zeitweilig die absolute Mehrheit hatten.
Dort stellen sie mit einem Ergebnis von 14 Prozent gleich sieben bzw. sechs Ratsmitglieder. Im Ruhrgebiet kommen die Kommunisten auf 11 Prozent, weitere Hochburgen sind Gelsenkirchen, Bottrop und Wanne-Eickel mit knapp 10 Prozent. Im Landtag von Nordrhein-Westfalen war die kommunistische Partei seit der letzten Wahl 1953 nicht vertreten, weil sie nicht 5 Prozent der Stimmen erreicht hatte. Vermutungen, dass der KP-Vorstand nach dem Verbot nach Saarbrücken ausweichen werde, haben sich bisher noch nicht bestätigt. An der Saar ist man sich auch noch nicht darüber im klaren, ob die KP nach dem politischen Anschluß der Saar an die Bundesrepublik zum 1. Januar 1957 verboten werden soll.
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